Samstag, 19. Mai 2007

Recht-ist-Religion: I. Einführung : Recht als Glaubensüberzeugung

I. Das Recht hat im wesentlichen als Grundlagen seiner Gültigkeit die Glaubensüberzeugung und die Macht. Das Rechtsverständnis und -system ist daher an sich auch bei uns Religiosität.

1. Religion sehen wir gewöhnlich mit etwas spezifisch Kultischem verbunden, mit sog. Numinosen, zumeist mit einem -mittelbar oder unmittelbar - auf Gott oder einem ähnlichen Begriff sich beziehenden Verhalten von Menschen. Gerade damit haben heutige Religionsführer und -verführer unter Umständen aber gar nicht mehr viel am Hut.
Mit derartiger Beschränkung des Religionsbegriffs in der heutigen offiziellen Wisssenschaft hat man bislang sehr erfolgreich die enorme Religiosität des aktuellen Kulturhintergrundes verschleiert.
Entdecken und enttarnen wir unsere modernen eigentlichen Religionsführer, unsere eigentlichen Hohenpriester, unsere eigentliche Priesterkaste und ihre Unterkasten. Eine Entdeckung, die ohne das neue Medium -internet- womöglich einer fernen Zukunft vorbehalten wäre.

2. Lasst uns mit heiligem Geist oder wie immer man es nennen mag, was uns Wahrheit erstreben und erkennen läßt, das Religionsphänomen unseres Rechtssystems erörtern. Ich wähle einen Begriff aus jahrtausendealter Religiosität -den heiligen Geist- mit dem ich mein Handeln begründe, mit den alten Griechen kann man es verbal ebenso auf die Erkenntniskraft der Geistseele stützen oder mit den Rationalisten auf die Vernunft!
Eine Untersuchung aus einer Warte, die jegliche eigene Überzeugungen herausläßt und damit religionsfrei wäre, ist kaum denkbar. Die höchste Sensibilität für das Religiöse ist nicht unbedingt da zu suchen, wo religiöses Kultgehabe allenthalben stattfindet, sondern gerade da, wo religiöser Kult kaum noch praktiziert wird, ist ein Leben und Handeln nach Religiosität oft viel umfassender. Die Reflektion zur Religiosität setzt nicht den eigenen Ausstieg aus jeder eigenen Religiösität voraus, sie verlangt aber Fähigkeit und Bereitschaft, die Basis eigener Religiosität so klein wie möglich zu halten. Im kleinsten Kern steckt oft die größte Kraft, wissen wir schon aus der Kernspaltung. Wie aber eine Kraft aus der Kernspaltung ohne den Kern nicht entstehen kann, so kann ein Mensch ohne einen -sei es auch noch so kleinen Kern an eigener Überzeugung und Religiosität- keine Erkenntnis gewinnen. Überzeugungen und Erkenntnisse sind interdependent, sie und ihre Interdependenz sind ein menschliches Charakteristikum (ein Wesensunterschied zum Tier) ; sie sind aber erst dann richtig bzw. wahr, wenn sie sich dauerhaft oder in einem langen historischen Zeitraum als wirksam bzw. als erfolgs- und zukunftsträchtig erweisen. D.h. sie sind nicht richtig oder wahr, weil eine Führungsgestalt oder irgendeine wie auch immer geartete Mehrheit in einer menschlichen Gesellschaft oder Mehrheit in einem Gremium daran glaubt oder sie für richtig und wahr erklärt!
Wir haben ein eingeschränktes Erkenntnisvermögen, damit leben wir. Es soll uns jedoch nicht daran hindern, uns auf den Weg zu machen, das Falsche durch Wahres oder das weniger Wahre durch mehr Wahres zu ersetzen.
Machen wir uns auf die Entdeckung gefaßt, dass wir - etwa im Namen der Menschenrechte - den Schrecken und religiösen Perversionen des Mittelalters nicht so weit entrückt sind wie wir dachten.
Lassen wir uns durch unsere notwendig eigene Begrenztheit nicht daovn abhalten, den modernen religiösen Vertretern unseres Rechtssystems darzulegen, dass wir es nicht mehr wortlos akzeptieren, wenn Unmenschlichkeit in unserem Staatssystem als Menschlichkeit verherrlicht wird.
Haben wir den Mut, gerade auch die unantastbaren Werte unseres Systems - sprich die heiligen Kühe unseres Staats- und Gesellschaftssystems -,
ihre Wirksamkeit, ihre Erfolgs- und Zukunftsträchtigkeit, ihre Mitmenschlichkeit und Humanität -sprich ihre Wahrheitsträchtigkeit- zu prüfen und zu hinterfragen.

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