Sonntag, 20. Mai 2007

Recht-ist-Religion: II. Der Begriff Religion

II. Begriff 'Religion'

'Religion', vgl. lateinisch 'religio' (anbinden), meint an sich die Anbindung an das nicht Greifbare, das Geistige. Aus diesem Bedeutungshintergrund heraus wird die Verwandtschaft mit dem Begriff der 'Überzeugung' deutlich. Das ein Gegenstand, der mit Überzeugungen bedacht wird, hierbei ein Anbetungsgegenstand werden kann (von der goldenen Kuh bis zur Monstranz etc.), ist bekannt und nicht ausgeschlossen. Ein geistiges Produkt selber -Gedanken - können in einer vergegenständlichten Form etwa als Buch (z.B. Tora, Bibel, Koran) zum Anbetungsgegenstand werden. Im Grunde ist es aber unerheblich, ob die vergegenständlichte Form angebetet oder besonders ehrfürchtig behandelt wird oder nicht oder ob nur der Inhalt angebetet wird, d.h. für unantastbar oder unbedingt gültig erklärt wird.
Ein Rechts- oder Gesetzbuch, das also im Grunde zwar beliebig behandelt werden darf, dessen Inhalt jedoch ganz oder teilweise für unantastbar erklärt wird, ist ein religiöses Buch. Das trifft zum Beispiel auf das Grundgesetzbuch in Deutschland heute zu.

Religion soll jedoch von dem Begriff der Überzeugung und bloßen Annahme durchaus noch weiter differenziert werden. Auch z.B. die Matehmatik geht von Annahmen aus, das sind im Grunde Überzeugungen, sie erweisen sich hierbei ggf. als wirksam und erfolgsträchtig oder auch nicht, sind entsprechend wahr oder falsch klassifiziert. Ein Mathematiker oder Physiker hat zwar ggf. womöglich ein technisch/physisches Problem zu bemerken, wenn und ob seine in unseren Verhältnissen (Erdatmosphäre) als wahr geltenden Annahmen und Ergebnisse womöglich in anderen Verhältnissen (Weltallsphären etc.) nicht mehr zutreffen also unwahr werden, er hat damit jedoch grundsätzlich kein emotionales Problem, es ggf. umzusetzen. Für Überzeugungen religiöser Art gilt dies grundsätzlich nicht. Die emotionale Komponente, sprich das Gefühl und seine Kraft, macht aus Annahmen und Überzeugungen eine religiöse Überzeugung, es macht aus Überzeugungen die Anbindungen/geistige Befestigungen, die das menschliche Leben und Miteinander, die Gesellschaft prägen und bestimmen. Und sie zu lösen stößt ggf. auch grundsätzlich dann auf großen Widerstand, wenn die Überzeugungen sich als wenig zukunfts- und erfolgsträchtig oder als inhuman -im Grunde als unwahr oder weniger wahr- erweisen lassen.
Hier liegt auch der Unterschied zum Begriff der Ideologie. Durch emotionale Komponente und Gültigkeit der Lehre einer Idee (Ideologie) wird Ideologie eine Religion. Die nüchterne Betrachtung der Ideologie wird z.B. durch Gültigkeitserklärungen ersetzt, die nach Erfolgs- , Zukunfstträchtigkeit, Wirksamkeit oder Humanität/Mitmenschlichkeit kaum noch fragt. Damit läßt sich auch sagen, dass Karl Marx vielleicht noch selber eine Ideologie schaffte, dass aber in der Umsetzung eine Religion entstand für die womöglich gilt und galt, was Marx selber sagte (Religion ist Opium fürs Volk).
Wenden wir uns aber unserer jetzigen Religiosität in Deutschland, unserem jetzt gültigen Rechtssystem zu. Versuchen wir herauszufinden, was unser Rechtssystem zur Religion macht und manche Ostdeutsche mögen sich nicht verwundern, wenn sie bemerken sollten, dass man vom Regen noch in die Traufe kommen kann.

Aus historischem kann man auch zu der Bedeutung des Begriffes Religion in diese Richtung kommen. So sagt etwa die wikipedia-internet-enzyklopädie zum Begriff Religion u.a. aus, dass in der frühen Neuzeit für das Wort "Religion" die Bezeichnungen fides (Glaube), lex (Gesetz) und secta (Richtung, Partei) gebräuchlich waren.
Die Verkürzung des Religionsbegriffes in eine Variante, die das Grundgesetz selber als Religion nicht mehr wahrnehmen lässt, ist hausgemacht.

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