Sonntag, 20. Mai 2007

Recht ist Religion: Recht-ist-Religion: I. Einf�hrung : Recht als Glaubens�berzeugung

Recht ist Religion

Inhaltsverzeichnis

I. Einführung, Recht als Glaubensüberzeugung

II. Der Begriff 'Religion'

Recht-ist-Religion: II. Der Begriff Religion

II. Begriff 'Religion'

'Religion', vgl. lateinisch 'religio' (anbinden), meint an sich die Anbindung an das nicht Greifbare, das Geistige. Aus diesem Bedeutungshintergrund heraus wird die Verwandtschaft mit dem Begriff der 'Überzeugung' deutlich. Das ein Gegenstand, der mit Überzeugungen bedacht wird, hierbei ein Anbetungsgegenstand werden kann (von der goldenen Kuh bis zur Monstranz etc.), ist bekannt und nicht ausgeschlossen. Ein geistiges Produkt selber -Gedanken - können in einer vergegenständlichten Form etwa als Buch (z.B. Tora, Bibel, Koran) zum Anbetungsgegenstand werden. Im Grunde ist es aber unerheblich, ob die vergegenständlichte Form angebetet oder besonders ehrfürchtig behandelt wird oder nicht oder ob nur der Inhalt angebetet wird, d.h. für unantastbar oder unbedingt gültig erklärt wird.
Ein Rechts- oder Gesetzbuch, das also im Grunde zwar beliebig behandelt werden darf, dessen Inhalt jedoch ganz oder teilweise für unantastbar erklärt wird, ist ein religiöses Buch. Das trifft zum Beispiel auf das Grundgesetzbuch in Deutschland heute zu.

Religion soll jedoch von dem Begriff der Überzeugung und bloßen Annahme durchaus noch weiter differenziert werden. Auch z.B. die Matehmatik geht von Annahmen aus, das sind im Grunde Überzeugungen, sie erweisen sich hierbei ggf. als wirksam und erfolgsträchtig oder auch nicht, sind entsprechend wahr oder falsch klassifiziert. Ein Mathematiker oder Physiker hat zwar ggf. womöglich ein technisch/physisches Problem zu bemerken, wenn und ob seine in unseren Verhältnissen (Erdatmosphäre) als wahr geltenden Annahmen und Ergebnisse womöglich in anderen Verhältnissen (Weltallsphären etc.) nicht mehr zutreffen also unwahr werden, er hat damit jedoch grundsätzlich kein emotionales Problem, es ggf. umzusetzen. Für Überzeugungen religiöser Art gilt dies grundsätzlich nicht. Die emotionale Komponente, sprich das Gefühl und seine Kraft, macht aus Annahmen und Überzeugungen eine religiöse Überzeugung, es macht aus Überzeugungen die Anbindungen/geistige Befestigungen, die das menschliche Leben und Miteinander, die Gesellschaft prägen und bestimmen. Und sie zu lösen stößt ggf. auch grundsätzlich dann auf großen Widerstand, wenn die Überzeugungen sich als wenig zukunfts- und erfolgsträchtig oder als inhuman -im Grunde als unwahr oder weniger wahr- erweisen lassen.
Hier liegt auch der Unterschied zum Begriff der Ideologie. Durch emotionale Komponente und Gültigkeit der Lehre einer Idee (Ideologie) wird Ideologie eine Religion. Die nüchterne Betrachtung der Ideologie wird z.B. durch Gültigkeitserklärungen ersetzt, die nach Erfolgs- , Zukunfstträchtigkeit, Wirksamkeit oder Humanität/Mitmenschlichkeit kaum noch fragt. Damit läßt sich auch sagen, dass Karl Marx vielleicht noch selber eine Ideologie schaffte, dass aber in der Umsetzung eine Religion entstand für die womöglich gilt und galt, was Marx selber sagte (Religion ist Opium fürs Volk).
Wenden wir uns aber unserer jetzigen Religiosität in Deutschland, unserem jetzt gültigen Rechtssystem zu. Versuchen wir herauszufinden, was unser Rechtssystem zur Religion macht und manche Ostdeutsche mögen sich nicht verwundern, wenn sie bemerken sollten, dass man vom Regen noch in die Traufe kommen kann.

Aus historischem kann man auch zu der Bedeutung des Begriffes Religion in diese Richtung kommen. So sagt etwa die wikipedia-internet-enzyklopädie zum Begriff Religion u.a. aus, dass in der frühen Neuzeit für das Wort "Religion" die Bezeichnungen fides (Glaube), lex (Gesetz) und secta (Richtung, Partei) gebräuchlich waren.
Die Verkürzung des Religionsbegriffes in eine Variante, die das Grundgesetz selber als Religion nicht mehr wahrnehmen lässt, ist hausgemacht.

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Samstag, 19. Mai 2007

Recht-ist-Religion: I. Einführung : Recht als Glaubensüberzeugung

I. Das Recht hat im wesentlichen als Grundlagen seiner Gültigkeit die Glaubensüberzeugung und die Macht. Das Rechtsverständnis und -system ist daher an sich auch bei uns Religiosität.

1. Religion sehen wir gewöhnlich mit etwas spezifisch Kultischem verbunden, mit sog. Numinosen, zumeist mit einem -mittelbar oder unmittelbar - auf Gott oder einem ähnlichen Begriff sich beziehenden Verhalten von Menschen. Gerade damit haben heutige Religionsführer und -verführer unter Umständen aber gar nicht mehr viel am Hut.
Mit derartiger Beschränkung des Religionsbegriffs in der heutigen offiziellen Wisssenschaft hat man bislang sehr erfolgreich die enorme Religiosität des aktuellen Kulturhintergrundes verschleiert.
Entdecken und enttarnen wir unsere modernen eigentlichen Religionsführer, unsere eigentlichen Hohenpriester, unsere eigentliche Priesterkaste und ihre Unterkasten. Eine Entdeckung, die ohne das neue Medium -internet- womöglich einer fernen Zukunft vorbehalten wäre.

2. Lasst uns mit heiligem Geist oder wie immer man es nennen mag, was uns Wahrheit erstreben und erkennen läßt, das Religionsphänomen unseres Rechtssystems erörtern. Ich wähle einen Begriff aus jahrtausendealter Religiosität -den heiligen Geist- mit dem ich mein Handeln begründe, mit den alten Griechen kann man es verbal ebenso auf die Erkenntniskraft der Geistseele stützen oder mit den Rationalisten auf die Vernunft!
Eine Untersuchung aus einer Warte, die jegliche eigene Überzeugungen herausläßt und damit religionsfrei wäre, ist kaum denkbar. Die höchste Sensibilität für das Religiöse ist nicht unbedingt da zu suchen, wo religiöses Kultgehabe allenthalben stattfindet, sondern gerade da, wo religiöser Kult kaum noch praktiziert wird, ist ein Leben und Handeln nach Religiosität oft viel umfassender. Die Reflektion zur Religiosität setzt nicht den eigenen Ausstieg aus jeder eigenen Religiösität voraus, sie verlangt aber Fähigkeit und Bereitschaft, die Basis eigener Religiosität so klein wie möglich zu halten. Im kleinsten Kern steckt oft die größte Kraft, wissen wir schon aus der Kernspaltung. Wie aber eine Kraft aus der Kernspaltung ohne den Kern nicht entstehen kann, so kann ein Mensch ohne einen -sei es auch noch so kleinen Kern an eigener Überzeugung und Religiosität- keine Erkenntnis gewinnen. Überzeugungen und Erkenntnisse sind interdependent, sie und ihre Interdependenz sind ein menschliches Charakteristikum (ein Wesensunterschied zum Tier) ; sie sind aber erst dann richtig bzw. wahr, wenn sie sich dauerhaft oder in einem langen historischen Zeitraum als wirksam bzw. als erfolgs- und zukunftsträchtig erweisen. D.h. sie sind nicht richtig oder wahr, weil eine Führungsgestalt oder irgendeine wie auch immer geartete Mehrheit in einer menschlichen Gesellschaft oder Mehrheit in einem Gremium daran glaubt oder sie für richtig und wahr erklärt!
Wir haben ein eingeschränktes Erkenntnisvermögen, damit leben wir. Es soll uns jedoch nicht daran hindern, uns auf den Weg zu machen, das Falsche durch Wahres oder das weniger Wahre durch mehr Wahres zu ersetzen.
Machen wir uns auf die Entdeckung gefaßt, dass wir - etwa im Namen der Menschenrechte - den Schrecken und religiösen Perversionen des Mittelalters nicht so weit entrückt sind wie wir dachten.
Lassen wir uns durch unsere notwendig eigene Begrenztheit nicht daovn abhalten, den modernen religiösen Vertretern unseres Rechtssystems darzulegen, dass wir es nicht mehr wortlos akzeptieren, wenn Unmenschlichkeit in unserem Staatssystem als Menschlichkeit verherrlicht wird.
Haben wir den Mut, gerade auch die unantastbaren Werte unseres Systems - sprich die heiligen Kühe unseres Staats- und Gesellschaftssystems -,
ihre Wirksamkeit, ihre Erfolgs- und Zukunftsträchtigkeit, ihre Mitmenschlichkeit und Humanität -sprich ihre Wahrheitsträchtigkeit- zu prüfen und zu hinterfragen.

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